Fliegen lernen

Die Ausbildung zum Segelflieger

Der LSV „Thermik“ Alfeld e.V. ist Mitglied im Luftsportverband Niedersachsen e.V. (LVN) und damit Bestandteil der Ausbildungsorganisation des LVN. Dadurch ist es uns möglich, die Ausbildung von Segelflugzeugführern durchzuführen.

Welche Kenntnisse muss ich zum Beginn der Ausbildung mitbringen

Das Gute vorweg. Du brauchst zu Beginn der Ausbildung keine besonderen Kenntnisse mitbringen. Du solltest aber Interesse an der Fliegerei haben und Spaß daran, mit anderen zusammen den Flugbetrieb auf dem Flugplatz zu gestalten. Segelfliegen ist ein Mannschaftssport! Jeder braucht die anderen um mit dem Flugzeug in die Luft zu kommen.
Alles andere lernst Du entweder im Unterricht oder während des Flugbetriebs. Der Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) ist mit 16 Jahren möglich.

Die Ausbildung gliedert sich in 3 Ausbildungsabschnitte, die mit der entsprechenden A-, B- und C-Prüfung, jeweils in Theorie und Praxis abgeschlossen werden.

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Unterricht wird von unseren ehrenamtlichen Segelfluglehrern abgehalten und findet zum größten Teil in den Wintermonaten in unserer Werkstatt in Gerzen statt. Hier werden Dir wichtige Kenntnisse in den Fächern Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation vermittelt. Das theoretische Wissen wird entsprechend dem Ausbildungsabschnitt in Tests abgeprüft.
Der Abschluss der theoretischen Ausbildung ist die schriftliche Theorieprüfung zum Segelflugzeugführer, die bei der Landesluftfahrtbehörde abgehalten wird. Sie dauert ca. 4 Stunden und beinhaltet alle Themengebiete des Theorieunterrichts.
Zusätzlich wirst Du auch ein Funksprechzeugnis erwerben, das Dich berechtigt den Sprechfunk im Flugzeug zu bedienen. Der entsprechende Unterricht wird ebenfalls ehrenamtlich durch Fluglehrer durchgeführt.

Praktische Ausbildung

Zu Beginn erhält jeder Flugschüler eine Einweisung in das Verhalten auf dem Flugplatz und absolviert zusammen mit einem Fluglehrer seine ersten Starts im Schulungsdoppelsitzer. Während der ersten Flüge erhält der Flugschüler ein Gefühl, wie sich ein Flugzeug in der Luft bewegt und welche Auswirkungen die Betätigung der Steuer auf das Flugverhalten haben. Mit fortschreitender Startzahl kann der Flugschüler immer mehr Aufgaben, wie z.B. den Start, das Fliegen in der Platzrunde, die Einteilung des Landeanflugs sowie die Landung selbst übernehmen. Der Fluglehrer auf dem hinteren Platz zeigt dem Schüler die Flugmanöver, lässt ihn danach selbst die Steuerung übernehmen und unterstützt ihn dabei weiterhin. Dabei spricht er Fehler und Ungenauigkeiten des Schülers an und gibt ihm Anleitung zur Verbesserung.

Erster Alleinflug

Wenn mindestens zwei Fluglehrer zustimmen, dass der Flugschüler die entsprechende Reife hat das Flugzeug alleine zu fliegen, folgt nun das erste große Ereignis während der Ausbildung: der erste Alleinflug. Nach drei Alleinflügen in der Platzrunde ist die A-Prüfung bestanden und der erste Ausbildungsabschnitt somit beendet.

Vor dem ersten Alleinflug braucht Jeder Flugschüler ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis, mit dem bestätigt wird, dass der Schüler körperlich zum Führen eines Flugzeuges geeignet ist. Die Untersuchung führt ein Fliegerarzt durch, der Dir das Tauglichkeitszeugnis, auch Medical genannt, nach bestandener Untersuchung aushändigt.

Umschulung auf andere Flugzeugmuster

Im nächsten Abschnitt werden die Flugfähigkeiten vertieft und erweitert. Nach einigen Starts mit dem Schulungsdoppelsitzer im Alleinflug wird der Schüler an neue Flugzeuge herangeführt. Zuerst an einige Holz- später auch an Kunststoffflugzeuge. Während seiner Flüge wird der Schüler weiterhin vom Fluglehrer vom Boden aus beobachtet und über Funk mit nützlichen Hinweisen versorgt. Jeder Start erfordert einen mündlichen Flugauftrag und der Schüler darf den Sichtbereich des Fluglehrers nicht verlassen. Mit Absolvierung der B-Prüfung schließt der Flugschüler den zweiten Ausbildungsabschnitt ab.

Streckensegelflug und anspruchsvolle Flugmanöver

Im letzten Ausbildungsabschnitt wird der Schüler durch gemeinsame Flüge mit einem Fluglehrer im Doppelsitzer an den Streckenflug herangeführt. Die Flüge können auch über die Platzgrenzen hinausführen und erhalten als Lernprogramm das Fliegen nach Kompaskursen, meteorologische Aspekte des Streckenflugs sowie Navigation anhand terrestrischer Merkmale.

Außerdem lernt der Schüler anspruchsvollere Flugmanöver, wie die hochgezogene Fahrtkurve und den Seitengleitflug. Die bisherigen Fähigkeiten werden noch einmal in gemeinsamen Flügen mit Fluglehrer überprüft.

Die C-Prüfung schließt den letzten Ausbildungsabschnitt ab.

Lizenzerwerb

Nach erfolgreicher theoretischer Prüfung, die von der Landesluftfahrtbehörde gestellt wird, muss der Schüler einen Streckenflug von mindestens 50 km absolvieren. Hierzu erhält er vom Fluglehrer einen schriftlichen Flugauftrag und darf nun auch außer Sichtweite des Platzes fliegen und diesen verlassen.

Ist auch dieser erfolgreich bestanden, ist der Flugschüler für die Prüfung zugelassen. In mehreren Prüfungsflügen mit einem amtlich bestellten Prüfer im Doppelsitzer, in denen die Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Ausbildungsprogramm geprüft werden, muss der Schüler sein Können unter Beweis stellen. Erfolgen die Prüfungsflüge sicher und ohne großen Fehler und wenn der Prüfer mit den Leistungen zufrieden ist, erhält der Schüler nun seine Lizenz zum Segelflugzeugführer.

Zum Erwerb der Segelfluglizenz sind mindestens 45 Starts, 15 Flugstunden, davon mindesten 10 Stunden mit Fluglehrer und mindesten 2 Stunden im Alleinflug zu absolvieren. Das sind die gesetzlichen Mindestanforderungen. Das oben geschilderte Ausbildungsprogramm macht deutlich, dass in der Regel mehr Starts und mehr Flugzeit erforderlich sind. Der erste Alleinflug erfolgt erfahrungsgemäß nach ca. 50 bis 80 Starts mit Fluglehrer.